Absolut ja. StayPlus ist eine vielseitige Plattform. Nach dem gleichen Prinzip wie für Kunden können Sie die Karten Ihrer Mitarbeiter aufladen, die dann die Benefit-Gutscheine im Partnernetzwerk einlösen können. Beachten Sie auch, dass die Nutzung von StayPlus als betriebliches Benefit-System im rechtlichen Rahmen folgender Vorschriften geregelt ist:

Rundschreiben der italienischen Steuerbehörde Nr. 28/E vom 15. Juni 2016
→ stellt klar, dass Einkaufsgutscheine oder Geschenkkarten, die bei mehreren Händlern einlösbar sind, vollständig unter die steuerfreien Leistungen gemäß Art. 51 TUIR fallen.

Art. 51, Absatz 2 des TUIR (D.P.R. 917/1986)
→ legt fest, dass Beträge, Waren und Dienstleistungen, die als betriebliche Sozialleistungen innerhalb bestimmter Grenzen gewährt werden, nicht zum steuerpflichtigen Arbeitseinkommen zählen.

Gesetzesdekret 81/2023 (Arbeitsgesetz) und nachfolgende Verlängerungen (2024-2025)
→ bestätigen die Möglichkeit, steuerfreie Sachbezüge und Einkaufsgutscheine bis zu 2.000 € jährlich für Arbeitnehmer mit unterhaltsberechtigten Kindern und 1.000 € für alle anderen zu gewähren.

Wenn ein Hotel StayPlus nutzt, um Mitarbeitern Wohlfahrtsgutscheine zu gewähren:

  • Der gewährte Betrag stellt kein steuerpflichtiges Einkommen dar für den Arbeitnehmer (innerhalb der vorgesehenen Grenzen);
  • Unterliegt keinen Sozialversicherungsbeiträgen oder Fürsorgeleistungen;
  • Ist vollständig abzugsfähig vom Unternehmenseinkommen als Aufwand für Arbeitnehmerleistungen (Art. 95 TUIR).

Ja, StyPlus wird eine ordnungsgemäße Rechnung für die gekauften Dienstleistungen ausstellen. Die Rechnung wird mit ausgewiesener Mehrwertsteuer (+ MwSt.) und vollständig abzugsfähig sein. Der den StayPlus-Guthaben entsprechende Betrag ist vollständig abzugsfähig im Sinne von IRES/IRPEF und IRAP, als Werbeausgabe.
Da es sich zudem um eine von StayPlus (über ShoppingPlus) erbrachte Dienstleistung handelt, wird sie mit der regulären Mehrwertsteuer von 22 % berechnet, die für den Betrieb vollständig abzugsfähig ist.

Der Beherbergungsbetrieb hat variable Kosten, je nachdem, ob er die Plattform auch als betriebliche Welfare-Plattform nutzt oder nicht. Die Kostenstruktur gliedert sich in einmalige Setup-Kosten, ein Jahresabonnement und eine Gebühr auf das dem Kunden gewährte Guthaben. Alle Kosten werden mit unseren Gebietsvertretern vereinbart.

Keineswegs. Das Ihnen zur Verfügung stehende Bedienfeld ist über das Internet zugänglich. Es ist keine spezielle Schulung erforderlich. Sie können unsere Video-Tutorials nutzen, die Ihnen in wenigen Minuten zeigen, wie und was Sie tun müssen. Alles ist sehr einfach.

Im Grunde ist es so einfach, dass es nicht notwendig ist. Dennoch stellen wir einen leicht verständlichen Informationsflyer zur Verteilung bereit. Auch für die Nutzer stehen Videoanleitungen zur Verfügung.