Absolut ja. StayPlus ist eine vielseitige Plattform. Nach dem gleichen Prinzip wie für Kunden können Sie die Karten Ihrer Mitarbeiter aufladen, die dann die Benefit-Gutscheine im Partnernetzwerk einlösen können. Beachten Sie auch, dass die Nutzung von StayPlus als betriebliches Benefit-System im rechtlichen Rahmen folgender Vorschriften geregelt ist:
Rundschreiben der italienischen Steuerbehörde Nr. 28/E vom 15. Juni 2016
→ stellt klar, dass Einkaufsgutscheine oder Geschenkkarten, die bei mehreren Händlern einlösbar sind, vollständig unter die steuerfreien Leistungen gemäß Art. 51 TUIR fallen.
Art. 51, Absatz 2 des TUIR (D.P.R. 917/1986)
→ legt fest, dass Beträge, Waren und Dienstleistungen, die als betriebliche Sozialleistungen innerhalb bestimmter Grenzen gewährt werden, nicht zum steuerpflichtigen Arbeitseinkommen zählen.
Gesetzesdekret 81/2023 (Arbeitsgesetz) und nachfolgende Verlängerungen (2024-2025)
→ bestätigen die Möglichkeit, steuerfreie Sachbezüge und Einkaufsgutscheine bis zu 2.000 € jährlich für Arbeitnehmer mit unterhaltsberechtigten Kindern und 1.000 € für alle anderen zu gewähren.
Wenn ein Hotel StayPlus nutzt, um Mitarbeitern Wohlfahrtsgutscheine zu gewähren:
- Der gewährte Betrag stellt kein steuerpflichtiges Einkommen dar für den Arbeitnehmer (innerhalb der vorgesehenen Grenzen);
- Unterliegt keinen Sozialversicherungsbeiträgen oder Fürsorgeleistungen;
- Ist vollständig abzugsfähig vom Unternehmenseinkommen als Aufwand für Arbeitnehmerleistungen (Art. 95 TUIR).