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StayPlus kann auch ein Instrument für betriebliche Sozialleistungen sein, das perfekt mit der italienischen Gesetzgebung übereinstimmt und allen lokalen Unternehmen ermöglicht, ihren Mitarbeitern Vorteile in Form von digitalen Gutscheinen zu gewähren, die an mehreren Partnerstandorten in der Region eingelöst werden können.

Diese digitalen Gutscheine:

  • Sind nachverfolgbar,

  • Generieren innerhalb der gesetzlichen Grenzen keine steuerlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Belastungen,

  • Und tragen dazu bei, die lokale Wirtschaft zu unterstützen, an dem Ort, wo die Mitarbeiter leben und arbeiten.

Wesentliche Rechtsgrundlagen

Die Nutzung von StayPlus als Instrument für betriebliche Sozialleistungen fügt sich in das durch folgende Vorschriften vorgesehene Rechtssystem ein:

  • Art. 51, Absatz 2 des TUIR (D.P.R. 917/1986)
    → legt fest, dass die im Rahmen betrieblicher Sozialleistungen gewährten Beträge, Güter und Dienstleistungen innerhalb bestimmter Grenzen nicht zum Arbeitseinkommen zählen.

  • G.D. 81/2023 (Arbeitsgesetz) und nachfolgende Verlängerungen (2024–2025) bestätigen die Möglichkeit, steuerfreie Sachleistungen und Einkaufsgutscheine bis zu 2.000 € jährlich für Arbeitnehmer mit unterhaltsberechtigten Kindern und 1.000 € für andere zu gewähren.

  • Rundschreiben der Steuerbehörde Nr. 28/E vom 15. Juni 2016 stellt klar, dass Einkaufsgutscheine oder Geschenkkarten, die bei mehreren Händlern eingelöst werden können, vollumfänglich zu den steuerfreien Leistungen gemäß Art. 51 TUIR gehören.

StayPlus, als Plattform, die es Mitarbeitern ermöglicht, Gutscheine in einem Netzwerk von Partnergeschäften, Restaurants und Dienstleistungen einzulösen, erfüllt diese Anforderungen vollständig.

Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung für das Hotel

Wenn ein Hotel StayPlus nutzt, um Mitarbeitern Wohlfahrtsgutscheine zu gewähren:

  • Der gewährte Betrag stellt kein steuerpflichtiges Einkommen dar für den Arbeitnehmer (innerhalb der vorgesehenen Grenzen);

  • Unterliegt keinen Sozialversicherungsbeiträgen oder Fürsorgeleistungen;

  • Ist vollständig abzugsfähig vom Unternehmenseinkommen als Aufwand für Arbeitnehmerleistungen (Art. 95 TUIR).

In der Praxis:
Das Unternehmen kann einen Teil seines Budgets (z. B. Prämien oder Boni) in StayPlus-Guthaben umwandeln, das die Mitarbeiter bei lokalen Unternehmen einlösen.
Die Transaktion ist umsatzsteuerneutral, da es sich um die Gewährung nicht-kommerzieller Leistungen handelt.

Rechnungsstellung und Mehrwertsteuer

Im Sozialleistungsmodell wird die von StayPlus an das Unternehmen ausgestellte Rechnung Folgendes enthalten:

  • Mehrwertsteuerbefreiter Betrag (Art. 2, Absatz 3, Buchstabe a – D.P.R. 633/1972),
    da es sich um die Übertragung von Werten handelt, die Waren/Dienstleistungen repräsentieren, und nicht um eine steuerpflichtige Leistung.

  • Angabe „Umsatzsteuerbefreite Transaktion gemäß Art. 2, Absatz 3, Buchstabe a, DPR 633/72“.

Dies geschieht, weil StayPlus-Gutscheine keine Dienstleistung darstellen, sondern einen „Wert“, der als Vorteil verteilt wird und der dann von den Mitarbeitern bei den Partnerhändlern eingelöst wird.
Die Mehrwertsteuer wird gegebenenfalls nachgelagert entrichtet, wenn der Gutschein beim Händler eingelöst wird.

Zusammenfassung der Steuervorteile

Aspekt Behandlung Vorteil
Gewährung des StayPlus-Gutscheins Sachleistung gem. Art. 51 TUIR Steuer- und beitragsfrei
StayPlus-Rechnung an das Hotel Umsatzsteuerbefreit (Art. 2 Abs. 3 DPR 633/72) Keine Mehrwertsteuerbelastung
Kosten für das Hotel Aufwand für Arbeitsleistungen Vollständig abzugsfähig
Begünstigter Arbeitnehmer Keine Besteuerung (innerhalb der Grenzen) Voller Nettowert
Region Lokalisierte Ausgaben Direkte Unterstützung der lokalen Wirtschaft

Vorteile für das Unternehmen und die Mitarbeiter

Für das Unternehmen:

  • Erzielt eine reale Steuer- und Beitragsersparnis;

  • Verbessert den Unternehmensruf als aufmerksamer und nachhaltiger Arbeitgeber;

  • Vereinfacht die Verwaltung von Sachleistungen mit einem digitalen, zentralisierten und nachverfolgbaren System;

  • Macht die regionalen Auswirkungen der eigenen Sozialleistungen sichtbar (lokale Ausgaben nachverfolgbar).

Für die Mitarbeiter:

  • Erhalten eine Leistung, die nicht besteuert wird und frei einlösbar ist in einem Netzwerk lokaler Geschäfte;

  • Unterstützen die wirtschaftlichen Aktivitäten ihrer Region;

  • Nehmen einen konkreten und unmittelbaren Wert wahr, der die Lebensqualität im Alltag verbessert.

Ein Wohlfahrtssystem, das Wert schafft, wo man arbeitet

Im Gegensatz zu großen nationalen Portalen für digitale Gutscheine entsteht StayPlus in den Tourismusregionen und integriert sich in das Netzwerk lokaler Geschäfte, Handwerker und Dienstleistungen.
Das bedeutet, dass jeder Euro der Sozialleistungen in der Region verbleibt, wodurch ein positiver Kreislauf zwischen Unternehmen, Arbeitnehmern und der Gemeinschaft entsteht.

Es ist der intelligenteste und nachhaltigste Weg, um seinen Mitarbeitern zu sagen:

„Wir kümmern uns um Sie und um das, was uns umgibt.“

Praktisches Beispiel

Ein Hotel mit 10 Mitarbeitern beschließt, jedem 500 € StayPlus-Guthaben zu gewähren.

  • Gesamtausgaben: 5.000 €

  • StayPlus-Rechnung: 5.000 € (umsatzsteuerbefreite Transaktion)

  • Vollständig abzugsfähige Kosten

  • Keine INPS- oder IRPEF-Beiträge für die Arbeitnehmer

  • Nettowert pro Mitarbeiter: tatsächliche 500 €

  • Ausgaben, die vollständig innerhalb der lokalen Wirtschaft verbleiben.

StayPlus – das Wohlfahrtssystem, das diejenigen belohnt, die arbeiten und wo gearbeitet wird

Mit StayPlus kann das Hotel eine intelligente, steuerlich vorteilhafte und nachhaltige Leistung anbieten.
Eine Geste, die das Leben der Mitarbeiter verbessert, die Steuerlast des Unternehmens reduziert und das Wirtschaftsnetzwerk der Region unterstützt.

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